Nur noch knapp ein Jahr…

… dann sind zum freien Zitieren freigegeben:

  • Ludwig Quidde
  • Rabindranath Tagore
  • Virginia Woolf

Sie alle starben 1941 und unterliegen ab nächstem Jahr nicht mehr dem Urheberrecht.

Ludwig Quidde? Nicht bekannt? Friedensnobelpreis 1927. Schaut mal bei Wikipedia nach.

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42 Antworten to “Nur noch knapp ein Jahr…”

  1. OneBBO Says:

    Gibt es dieses Jahr keine interessanten Freigaben? Vermutlich nicht, sonst hättest du sie uns sicher nicht vorenthalten 🙂

  2. klanggebet Says:

    Dir ist schon klar, dass die Leute, über Die Du hier maulst, sich einen Sch*** um Urheberrechte kümmern? 😀

  3. klanggebet Says:

    ….weil, erfundene Zitate bedürfen keiner Freigabe 😉

    Liebe Grüße an Dich, da war ich mit dem Drücken des Senden-Knopfes wohl zu schnell.

    Giannina

  4. andrea2110 Says:

    Zitatalarm, so eine Funktion wäre doch noch was für Guugel, oder?:-) Liebe Grüsse Andrea

  5. Hausfrau Hanna Says:

    Wenn ich das gestern schon gewusst hätte,
    lieber Jörg-theomix,
    hätte ich Tagores schönes Zitat um ein Jahr verschoben… 😉

    Herzlich Hausfrau Hanna

  6. Wolfgang Vögele Says:

    Virginia Woolf ist natürlich sehr interessant – aber in Romanen, Erzählungen und Tagebüchern, nicht nur als Zitate. Das ist glaube ich sowieso schon möglich, nämlich im Kontext von Wissenschaft, deren Begriff sehr sehr weit zu fassen ist.

    • theomix Says:

      Kleinzitate sind erlaubt. aber der Begriff ist nicht näher definiert. Ein Gedicht oder Absatz einfach so, weil’s gefällt – das kann teuer werden.

      Im wikipedia-Artikel „Zitat“ heißt es: „Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.“
      aus: https://theomix.wordpress.com/2010/03/18/urheberrecht/

  7. Elisabeth Says:

    Klasse, lieber Jörg, was du alles weißt – danke dir für die Ankündigung, ich weiß nun auch, was zu tun ist 🙂
    Herzliche Grüße, Elisabeth

  8. werner Says:

    Dazu habich eine Frage:
    Warum sind die erst nächsten Jahr freigegeben?
    Quidde und Woolf starben im März 41 und Tagore im August 41.
    Gilt das dann erst 70 Jahre nach Ablauf des Todesjahres.oder shc0n am 70. Todestag?

  9. Hase Says:

    gut zu wissen und danke , dass Du das mitteilst
    liebe Grüße, Erika

  10. Jary Says:

    Danke für den Hinweis. Noch zwei kleine Ergänzungen:
    Viele Werke von Virginia Woolf und Rabindranath Thakur/Tagore sind schon heute als common domain frei im Internet zugänglich (auf Englisch), da das Copyright in Großbritannien 50 Jahre nach Herstellung eines Werkes endet (vgl http://www.copyrightservice.co.uk/copyright/p01_uk_copyright_law). In den meisten Staaten sind es wohl zwischen 50 und 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.
    Für Übersetzungen ins Deutsche gilt meines Wissens, dass der Übersetzer ebenfalls schon seit 70 Jahren verstorben sein muss.

    Aber gut, wenn man nur ein paar Zeilen zitiert, greift ohnehin das – hier ja schon angesprochene – Zitatrecht. (Es sei denn, man zitiert z.B. ein Gedicht, das nur aus diesen paar Zeilen besteht… das ist natürlich wieder was anderes.)

    • theomix Says:

      Danke für die Hinweise.
      Die es nicht unbedingt einfacher machen.
      Übrigens, habe ich schon geschrieben, dass ich 70 Jahre viel zu lang finde? Na, was soll’s.

      • Jary Says:

        Stimmt, das Urheberrecht ist eine ziemlich verwirrende Angelegenheit. Und so richtig kompliziert wird es bei den „neuen Medien“ (Musik, Film, etc.) – da blicke ich auch nicht mehr wirklich durch.
        Ich finde die 70 Jahre auch viel zu lang. Wie die Briten pauschal 50 Jahre nach Erscheinen zu sagen (d.h. während der Urheber womöglich noch lebt), halte ich aber auch nicht für so eine gute Idee.

  11. Maja Says:

    gut, daß du diese Information herausgegeben hast, ich hab schon mal was von 70 jahren gehört.
    wenn ich aber von irgendjemandem schreibe
    in Blockquote
    ich zitiere
    darf ich das auch nicht oder doch ?
    ich hab gesehen du hast meinen blog abbonniert ??
    jedenfalls hab ich eine mail erhalten
    ich nehm ich in meine blogroll auf, nimmst du mich auch auf ?
    danke vorerst mal
    Maja

    • theomix Says:

      Blogroll macht erst auf Gegenseitgkeit richtig Spaß 😉

      Beim Zitieren bliebt einem (fast) nichts erspart. Ich meine, es reicht nicht, so einen Hinweis zu geben. Es ist so, wie Jary schrieb: „wenn man nur ein paar Zeilen zitiert, greift ohnehin das – hier ja schon angesprochene – Zitatrecht. (Es sei denn, man zitiert z.B. ein Gedicht, das nur aus diesen paar Zeilen besteht… das ist natürlich wieder was anderes.)“
      Es gibt keine sichere Regel. Außer der, die ich anwende: Möglichst nur lange zitieren, wenn der schon 70 Jahre tot ist.

  12. Martha Says:

    lieber Jörg,

    herzlichen Dank für Deine Wünsche
    und auch für Dich nur das aller Beste.

    Bisous, Martha

  13. Interplanetar Says:

    Grundsätzlich gibt es nichts Neues unter der Sonne. Nur Veränderung.

    Im Job habe ich mal Formulare entwickelt, die ein Kollege in einem Fachbuch, ohne Urheberbenennung brachte, folgend im Gericht gängig wurden. Es war nichts Neues, nur sinnvolle Veränderung. Ich hatte keinen Copyschutz unter meine Werke gesetzt, folglich keinen Anlass zur Beschwerde. Ohne Gesetzes- und Vertragsgrundlagen wilden Mann/ Frau spielen, kann man machen. Nur glaubwürdig, glaubhaft, macht man sich nicht damit.

    • theomix Says:

      Das wäre sowieso das Beste, wenn Autoren von sich aus Gemeinfreiheit gewähren. Aber die, die von ihren Büchern leben, werden das anders sehen.
      Danke für den Erfahrungsbericht!

      • Claudia Sperlich Says:

        Kein Autor ist vor Alter, Krankheit, Unfall und ähnlichen Unbilden gefeit. Ohne die Solidarität einer monastischen Gemeinschaft zu genießen, sollte kein Autor auf den Erlös für seine Arbeit verzichten – oder zumindest keiner, der noch immer nicht mehrfacher Millionär ist.

        • theomix Says:

          Ich dachte zunächst an so Freizeitblogger und Gelegenheitsdichter wie mich. Wer beruflich schreibt, braucht einfach das Recht auf sein Produkt.

        • Jary Says:

          Ich denke, die wenigsten Autoren fachwissenschaftlicher Bücher können von Erlösen aus dem Verkauf ihrer Bücher leben (der sich auf einige Kollegen, ggf. wenige interessierte Laien und zum größten Teil auf Fachbibliotheken beschränken dürfte). Wenn man z.B. eine Dissertation drucken möchte, muss man eher damit rechnen, die Druckkosten selbst finanzieren zu müssen (denn publizieren muss man sie ja). Da geht es beim Urheberrecht vielleicht eher darum, in anderer Fachliteratur als Urheber bestimmter Gedanken – oder, wie in diesem Fall, Formulare- genannt zu werden… und das sollte dann wirklich nicht zu viel verlangt sein, Urheberrecht hin oder her.

      • Werner Says:

        Wenn ch unter einige meiner Texte oder Bilder schon mal (als Gelegenheitsdichter bzw. -fotograf und Freizeitblogkommentator) ein „(c) w.b.“ setze, dann gewiss nicht, um mir eine Einnahmequelle zu sichern.
        Nein, darauf kommt mirs bestimmt nicht an.
        Allerdings möchte ich schon, dass ich – wenn ich zitiert werde – als Autor angegeben werde. Und wenn ich dann auch noch drüber informiert werde, dass Text oder Bild zitierwürdig ist, um so besser.

    • OneBBO Says:

      Jedes geistige Eigentum hat automatisch Copyright. Das muss nicht extra darunter gesetzt werden.

      • werner Says:

        ja das stimmt shcon, aber wenn ichs ausdrücklich drunter schreibe merken das (hoffentlich) auch die, die das nicht wissen.

        • OneBBO Says:

          Da hast du natürlich auch Recht mit. Ich wollte nur mal erwähnen, damit Leser nicht denken: Och, da steht nix bei, also kann ich mich bedienen.

        • theomix Says:

          Ein C in Klammern sieht auch ganz hübsch aus…

  14. Wolfgang Vögele Says:

    Übrigens wird auch Siegmund Freud dann freigegeben.

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