… dann sind zum freien Zitieren freigegeben:
- Ludwig Quidde
- Rabindranath Tagore
- Virginia Woolf
Sie alle starben 1941 und unterliegen ab nächstem Jahr nicht mehr dem Urheberrecht.
Ludwig Quidde? Nicht bekannt? Friedensnobelpreis 1927. Schaut mal bei Wikipedia nach.
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Schlagwörter: Urheber, Zitate
This entry was posted on 11. 1. 2011 at 04:50 and is filed under Kopf. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.
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11. 1. 2011 um 05:28 |
Gibt es dieses Jahr keine interessanten Freigaben? Vermutlich nicht, sonst hättest du sie uns sicher nicht vorenthalten 🙂
11. 1. 2011 um 11:27 |
Selma Lagerlöf! (Die hatte ich zunächst versehentlich im Beitrag…) Und Walter Hasenclever und Leo Trotzki.
11. 1. 2011 um 08:13 |
Dir ist schon klar, dass die Leute, über Die Du hier maulst, sich einen Sch*** um Urheberrechte kümmern? 😀
11. 1. 2011 um 11:28 |
Das war mir klar. Ich muss ja auch nicht ihre Rechnungen bezahlen…
11. 1. 2011 um 08:14 |
….weil, erfundene Zitate bedürfen keiner Freigabe 😉
Liebe Grüße an Dich, da war ich mit dem Drücken des Senden-Knopfes wohl zu schnell.
Giannina
11. 1. 2011 um 11:28 |
Auch das stimmt absolut.
Herzliche Grüße zurück!
11. 1. 2011 um 08:47 |
Zitatalarm, so eine Funktion wäre doch noch was für Guugel, oder?:-) Liebe Grüsse Andrea
11. 1. 2011 um 11:29 |
O ja *seufz*, das würde mich entlasten… 😉
Herzlichen Gruß, Jörg
11. 1. 2011 um 08:56 |
Wenn ich das gestern schon gewusst hätte,
lieber Jörg-theomix,
hätte ich Tagores schönes Zitat um ein Jahr verschoben… 😉
Herzlich Hausfrau Hanna
11. 1. 2011 um 11:30 |
Liebe Hausfrau anna,
aber jetzt kannst du 11 Monate wegweisende Worte von Virginia Woolf aussuchen.
Lieben Gruß, Jörg
11. 1. 2011 um 11:45 |
Virginia Woolf ist natürlich sehr interessant – aber in Romanen, Erzählungen und Tagebüchern, nicht nur als Zitate. Das ist glaube ich sowieso schon möglich, nämlich im Kontext von Wissenschaft, deren Begriff sehr sehr weit zu fassen ist.
11. 1. 2011 um 11:55 |
Kleinzitate sind erlaubt. aber der Begriff ist nicht näher definiert. Ein Gedicht oder Absatz einfach so, weil’s gefällt – das kann teuer werden.
Im wikipedia-Artikel „Zitat“ heißt es: „Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.“
aus: https://theomix.wordpress.com/2010/03/18/urheberrecht/
11. 1. 2011 um 12:58 |
Klasse, lieber Jörg, was du alles weißt – danke dir für die Ankündigung, ich weiß nun auch, was zu tun ist 🙂
Herzliche Grüße, Elisabeth
11. 1. 2011 um 21:23 |
Liebe Elisabeth,
was tue ich schon als Sachen zu lesen und hinzuschreiben? Ich nehme Lob aber gerne an…
Lieben Gruß, Jörg
11. 1. 2011 um 14:58 |
Dazu habich eine Frage:
Warum sind die erst nächsten Jahr freigegeben?
Quidde und Woolf starben im März 41 und Tagore im August 41.
Gilt das dann erst 70 Jahre nach Ablauf des Todesjahres.oder shc0n am 70. Todestag?
11. 1. 2011 um 15:27 |
Erst 70 Jahre nach Ablauf des Todesjahres. (Soweit ich weiß.)
12. 1. 2011 um 10:31 |
Stimmt genau.
12. 1. 2011 um 14:12
Dann eben:
Erst 70 Jahre nach Ablauf des Todesjahres (Ausrufezeichen!)
23. 1. 2011 um 18:49 |
Ergänzung: 70 Jahre nach Ablauf des Todesjahres des letztlebenden Miturhebers
23. 1. 2011 um 18:59
Herzlich Willkommen, Opalkatze!
Ich habe mich nicht um Exaktheit bemüht. Ich sehe, das rächt sich…
Vielen Dank für die Ergänzung!
11. 1. 2011 um 16:22 |
gut zu wissen und danke , dass Du das mitteilst
liebe Grüße, Erika
11. 1. 2011 um 21:24 |
Einmal Zitateforschen, immer Zitateforschen.
Oder so…
11. 1. 2011 um 16:50 |
Danke für den Hinweis. Noch zwei kleine Ergänzungen:
Viele Werke von Virginia Woolf und Rabindranath Thakur/Tagore sind schon heute als common domain frei im Internet zugänglich (auf Englisch), da das Copyright in Großbritannien 50 Jahre nach Herstellung eines Werkes endet (vgl http://www.copyrightservice.co.uk/copyright/p01_uk_copyright_law). In den meisten Staaten sind es wohl zwischen 50 und 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Für Übersetzungen ins Deutsche gilt meines Wissens, dass der Übersetzer ebenfalls schon seit 70 Jahren verstorben sein muss.
Aber gut, wenn man nur ein paar Zeilen zitiert, greift ohnehin das – hier ja schon angesprochene – Zitatrecht. (Es sei denn, man zitiert z.B. ein Gedicht, das nur aus diesen paar Zeilen besteht… das ist natürlich wieder was anderes.)
11. 1. 2011 um 21:27 |
Danke für die Hinweise.
Die es nicht unbedingt einfacher machen.
Übrigens, habe ich schon geschrieben, dass ich 70 Jahre viel zu lang finde? Na, was soll’s.
12. 1. 2011 um 18:22 |
Stimmt, das Urheberrecht ist eine ziemlich verwirrende Angelegenheit. Und so richtig kompliziert wird es bei den „neuen Medien“ (Musik, Film, etc.) – da blicke ich auch nicht mehr wirklich durch.
Ich finde die 70 Jahre auch viel zu lang. Wie die Briten pauschal 50 Jahre nach Erscheinen zu sagen (d.h. während der Urheber womöglich noch lebt), halte ich aber auch nicht für so eine gute Idee.
12. 1. 2011 um 19:52
war nicht früher in Deutschland 30 Jahre nach dem Tod. Das finde ich angemessen.
11. 1. 2011 um 17:54 |
gut, daß du diese Information herausgegeben hast, ich hab schon mal was von 70 jahren gehört.
wenn ich aber von irgendjemandem schreibe
in Blockquote
ich zitiere
darf ich das auch nicht oder doch ?
ich hab gesehen du hast meinen blog abbonniert ??
jedenfalls hab ich eine mail erhalten
ich nehm ich in meine blogroll auf, nimmst du mich auch auf ?
danke vorerst mal
Maja
11. 1. 2011 um 21:30 |
Blogroll macht erst auf Gegenseitgkeit richtig Spaß 😉
Beim Zitieren bliebt einem (fast) nichts erspart. Ich meine, es reicht nicht, so einen Hinweis zu geben. Es ist so, wie Jary schrieb: „wenn man nur ein paar Zeilen zitiert, greift ohnehin das – hier ja schon angesprochene – Zitatrecht. (Es sei denn, man zitiert z.B. ein Gedicht, das nur aus diesen paar Zeilen besteht… das ist natürlich wieder was anderes.)“
Es gibt keine sichere Regel. Außer der, die ich anwende: Möglichst nur lange zitieren, wenn der schon 70 Jahre tot ist.
11. 1. 2011 um 21:48 |
lieber Jörg,
herzlichen Dank für Deine Wünsche
und auch für Dich nur das aller Beste.
Bisous, Martha
12. 1. 2011 um 14:12 |
Danke.
11. 1. 2011 um 22:44 |
Grundsätzlich gibt es nichts Neues unter der Sonne. Nur Veränderung.
Im Job habe ich mal Formulare entwickelt, die ein Kollege in einem Fachbuch, ohne Urheberbenennung brachte, folgend im Gericht gängig wurden. Es war nichts Neues, nur sinnvolle Veränderung. Ich hatte keinen Copyschutz unter meine Werke gesetzt, folglich keinen Anlass zur Beschwerde. Ohne Gesetzes- und Vertragsgrundlagen wilden Mann/ Frau spielen, kann man machen. Nur glaubwürdig, glaubhaft, macht man sich nicht damit.
12. 1. 2011 um 14:52 |
Das wäre sowieso das Beste, wenn Autoren von sich aus Gemeinfreiheit gewähren. Aber die, die von ihren Büchern leben, werden das anders sehen.
Danke für den Erfahrungsbericht!
12. 1. 2011 um 15:01 |
Kein Autor ist vor Alter, Krankheit, Unfall und ähnlichen Unbilden gefeit. Ohne die Solidarität einer monastischen Gemeinschaft zu genießen, sollte kein Autor auf den Erlös für seine Arbeit verzichten – oder zumindest keiner, der noch immer nicht mehrfacher Millionär ist.
12. 1. 2011 um 15:14
Ich dachte zunächst an so Freizeitblogger und Gelegenheitsdichter wie mich. Wer beruflich schreibt, braucht einfach das Recht auf sein Produkt.
12. 1. 2011 um 18:40
Ich denke, die wenigsten Autoren fachwissenschaftlicher Bücher können von Erlösen aus dem Verkauf ihrer Bücher leben (der sich auf einige Kollegen, ggf. wenige interessierte Laien und zum größten Teil auf Fachbibliotheken beschränken dürfte). Wenn man z.B. eine Dissertation drucken möchte, muss man eher damit rechnen, die Druckkosten selbst finanzieren zu müssen (denn publizieren muss man sie ja). Da geht es beim Urheberrecht vielleicht eher darum, in anderer Fachliteratur als Urheber bestimmter Gedanken – oder, wie in diesem Fall, Formulare- genannt zu werden… und das sollte dann wirklich nicht zu viel verlangt sein, Urheberrecht hin oder her.
12. 1. 2011 um 15:59 |
Wenn ch unter einige meiner Texte oder Bilder schon mal (als Gelegenheitsdichter bzw. -fotograf und Freizeitblogkommentator) ein „(c) w.b.“ setze, dann gewiss nicht, um mir eine Einnahmequelle zu sichern.
Nein, darauf kommt mirs bestimmt nicht an.
Allerdings möchte ich schon, dass ich – wenn ich zitiert werde – als Autor angegeben werde. Und wenn ich dann auch noch drüber informiert werde, dass Text oder Bild zitierwürdig ist, um so besser.
12. 1. 2011 um 17:54 |
Jedes geistige Eigentum hat automatisch Copyright. Das muss nicht extra darunter gesetzt werden.
12. 1. 2011 um 17:59 |
ja das stimmt shcon, aber wenn ichs ausdrücklich drunter schreibe merken das (hoffentlich) auch die, die das nicht wissen.
12. 1. 2011 um 19:50
Da hast du natürlich auch Recht mit. Ich wollte nur mal erwähnen, damit Leser nicht denken: Och, da steht nix bei, also kann ich mich bedienen.
12. 1. 2011 um 19:53
Ein C in Klammern sieht auch ganz hübsch aus…
18. 1. 2011 um 19:00 |
Übrigens wird auch Siegmund Freud dann freigegeben.
19. 1. 2011 um 09:14 |
Richtig. Danke.