Ein Ärgernis für viele. Ursache für die meisten Kirchenaustritte. Ich beschränke mich auf deutsche Verhältnisse.
Fortsetzung vom 27. April
Wieviel kostet der Spaß eigentlich?
Je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent von der Einkommensteuer. Das macht dann bei einem Steuersatz von 20 % zunächst 1,6 oder 1,8 Prozent – für Kinderlose. Bei der Kirchensteuer zählen noch Kinderfreibeträge – anders als bei der Einkommensteuer, wo entweder Kindergeld oder Freibetrag berechnet wird.
Warum „zunächst“?
Die gezahlte Kirchensteuer kann im folgenden Jahr als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Kann man diesen Beitrag verringern?
Nur in den höheren Gewichtsklassen, da kann man die Kirchensteuer kappen lassen. Diese Kappung ändert denSteuersatz auf 3 % des zu versteuernden Einkommens. Schwierige Materie, hier erläutert.
Und warum kassiert die Kirche auch noch beim Austritt?
Falsche Fährte: Es kassiert der Staat – die Kirche kriegt nichts davon ab. Aber die Gebühr, die ist für den Aufwand, den das Einwohnermeldeamt hat. So weit ich weiß, an die 30 €. Der Austritt mindert das Staatsdefizit.
Ich werde arbeitslos, erhöht der Austritt mein Arbeitslosengeld?
„Nein“ ist die richtige Antwort. Die Ämter rechnen auch bei Ausgetretenen fiktiv die Kirchensteuer als Abgabe mit.
Wovon dann weder der/die Arbeitslose noch die Kirchen etwas haben. Auch hier ein Versuch das große Defizit zu verringern.
In einem dritten Teil soll es darum gehen, was mit der Kirchensteuer so gemacht wird. Aber wann dieser dritte Teil erscheint, weiß ich noch nicht.
Schlagwörter: Kirchensteuer
17. 6. 2009 um 05:29 |
Nicht zu vergessen, die 400 Euro-Jobber, die aus der Kirche ausgetreten sind: Meines Wissens ist in dem Steueranteil, den der Arbeitgeber ja an die Minijobzentrale abdrücken muss, auch ein Anteil Kirchensteuer drin.
17. 6. 2009 um 06:51 |
Wie gesagt: ich ärgere mich immer noch nicht über Kirchensteuer. Die Kirche erfüllt, vor allem, wenn sie wie in Deutschland gehandhabt wird, einen wichtigen Zweck. Es gibt immerhin viele Leute, die die sozialen und seelsorgerischen Dienste gerne in Anspruch nehmen, die gerne die Jugendarbeit nutzen und so weiter. Wenn ich nicht bereit bin, dafür zu zahlen, dann trete ich eben aus. Dass ich dann nicht unbedingt mehr auf dem Konto habe, ist dann eben so.
In den USA wird die Kirche oft sehr marktmäßig, weil sie nicht staatlich gebunden ist. Das finde ich schwierig
17. 6. 2009 um 17:50 |
@onebbo:
Dann ist das da genauso…
@mialieh:
Das soll in den dritten Teil, der noch in diesem Jahr herauskommen soll… auch etwas über die unterschiedlichen Systeme, ich finde das italienische Modell ganz in Ordnung.
5. 11. 2009 um 04:47 |
[…] Kirchensteuer – 3 By theomix Nach Teil 1 und Teil 2 nun endlich die […]
6. 1. 2010 um 09:01 |
Theomix schreibt:
Das ist nicht korrekt!
Erst einmal endet die Kirchenmitgliedschaft üblicherweise erst am Ende des Monats, der auf den Kirchenaustritt folgt.
Zudem wird die Kirchensteuer anteilig von der Einkommensteuer berechnet, die für das ganze Jahr bezahlt wird. Wer z.B. im Mai austritt, dessen Kirchenmitgliedschaft endet erst Ende Juni. Fängt der Betreffende im Juli an, Geld zu verdienen, werden 6/12 der regulären Kirchensteuer fällig, da er 6 von zwölf Monaten Kirchenmitglied war.
Diese Situation führt dazu, dass z.B. jemand, der im Dezember 2009 seinen Kirchenaustritt erklärt hat, in 2010 immer noch Kirchensteuer bezahlen muss – selbst, wenn er erst im Dezember 2010 zu versteuerndes Einkommen erzielt.
6. 1. 2010 um 12:48 |
Sehr abenteuerlich… 😦
6. 1. 2010 um 15:08 |
@skydaddy:
Herzlich willkommen auf diesem Blog!
Danke für den Hinweis. Ich habe den entsprechenden Halbsatz gestrichen, da es mir ja um die Gebühr beim Austritt und nicht um das Kirchensteuerrecht geht.
Dass es der übernächste Monat sei, wusste ich nicht. Der Rest ergibt sich für mich logisch aus dem sonstigen Einkommensteuerrecht; die Einkommensteuer wird auch bezogen auf das ganze Jahr berechnet.
Für Interessierte noch 2 Links, die ich auf die Schnelle finden ließ:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40p98030.htm
http://www.jurablogs.com/de/kirchensteuer-trotz-austritt
@tmp:
Ich beneide Steuerberater nicht um ihren Beruf…
21. 12. 2010 um 12:31 |
Auch wenn der Artikel etwas älter ist, nehme ich an die Informationen sind noch so gültig. insofern danke ich für die saubere Aufstellung. Ich persönlich finde das die Leistungen der Kirche als Allgemeingut auch einen gewissen Wert haben. Da kann man noch so viel dran rumnörgeln. Ich lasse die Abgaben gerne von meinem Finanzberater mit berücksichtigen, dass schadet doch nicht.
21. 12. 2010 um 14:37 |
Herzlich willkommen, Reinhardt!
Danke fürs Lob. Das ist so freundlich, dass ich den Link entfernt habe. Nicht, dass jemand meint, das sei gut gemachter Spam.
Man darf ruhig an der Kirche herumnörgeln, man darf auch austreten, aber man darf auch wissen, was wie viel kostet.